Finanzierung
- 21. Februar 2016
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- sfg
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Eigenheim, unsere Vision und Mission ist es, alle unsere Kunden zu Wohneigentümern zu machen. Wir bilden gemeinsam die Grundlage und gehen den Weg Meilenstein für Meilenstein zusammen zu Ihrem Eigenheim durch.
Diesen Trick verraten Ihnen die Banken nicht.
Die Wahl des Kreditgebers wird von vielen Faktoren bestimmt und es kommen Fragen auf wie «Ist dieser Hypothekarzins wirklich das Beste was sind in diesem Dschungel finden lässt?», «Ist die Liegenschaftsbewertung meiner Hausbank Aussagekräftig für den ganzen Markt oder ist dies Bankenabhängig?» oder «Wie sieht es aus, wenn ich zusätzliches Geld für Renovationen brauche und kann ich diese mit in die Hypothek einfliessen lassen?». Die Swiss Finance Group klärt Sie über alles auf und geht mit Ihnen Schritt für Schritt alles zum Thema Finanzierung durch, damit Sie als Experte zum Wohneigentümer werden.
Beim Thema Eigenheim sind stets die folgenden zwei Fragen wichtig:
- Wie viel Geld habe ich Total?
- Wie viel verdiene ich Brutto im Jahr?
Eigenmittel
Bei den Eigenmitteln stellts sich die Frage, wie Sie die 20 % Kapital mitbringen. Eine Kombination aus Anlagen wie 3a / b Säulen, Cash und Vorbezug der Pensionskasse sind möglich, jedoch lassen sich maximal 10 % durch den Vorbezug der Pensionskasse decken.
Bei den Pensionskassengelder gibt es wiederum zwei verschiedene Varianten. Man hat die Möglichkeit, das Geld rauszunehmen oder aber auch zu verpfänden. Der Hauptvorteil bei der Verpfändung ist, dass die Gelder weiterhin in der Pensionskasse bleiben und weiter verzinst werden. Dies hat eine positive Auswirkung auf die Entwicklung der Vorsorgegelder im späteren Alter, zudem kann es sein, dass die Risikoleistungen im Falle von Invalidität oder Tod vom Betrag, welcher noch in der Pensionskasse ist, abhängig sind.
Die oben erwähnten Eigenmittel sowie auch die Zusammenstellung dieser zählen in der Schweiz nur für selbstbewohntes Wohneigentum. Bei Renditeobjekten sowie auch Ferienhäusern (die als 2. Wohnsitz dienen) gibt es wiederum andere Regelungen. In diesen zwei Fällen lassen sich die Pensionskassengelder sowie auch 3a Gelder weder rausnehmen noch verpfänden. Das Eigenkapital in Höhe von 25 – 40 % kann nur in Cash oder Anlagen (inklusive 3b) erfolgen.
Amortisation
Unter Amortisation versteht man die ratenweise Rückzahlung einer Schuld. Üblicherweise werden Hypotheken mit rund 1% pro Jahr zurückbezahlt. Die Zweite Hypothek sollte innerhalb von 15 Jahren bzw. spätestens bei Erreichen des Rentenalters amortisiert sein. Die Rückzahlung kann als Direkte Amortisation oder Indirekte Amortisation (über eine private Vorsorge) vereinbart werden.
Wissenswertes:
Ehe- / Erbrecht
Im Zusammenhang mit Kauf von Wohneigentum entstehen auch Ehe- und Erbrechtliche Fragen. Was ist, wenn einer der Partner stirbt, und was hat dies für Folgen für den Wohneigentum? Kann meine Familie weiterhin in dem Haus bleiben? Ganz nach dem Motto, man soll den Brunnen bauen bevor man Durst hat, gilt es auch hier, sich mit einem Experten zusammen zu schliessen, um das Eigenheim in allen Situationen, die das Leben mitbringen könnte, zu schützen.
Steuerrecht
Auch Steuerrechtliche Themen sind vor allem bei den Doppel- oder Grossverdienern immer schwerer gewichtet. Wenn noch Wohneigentum ins Spiel kommt, kann strategisches Vorgehen schnell mehrere Tausend Franken Unterschied im Jahr ausmachen.