In der Schweiz haben wir ein drei Säulen System.
Die erste sowie auch zweite Säule sind die staatliche respektive die berufliche Vorsorge für die Existenz und Erhaltung des Lebensstandards. Wie Sie vielleicht bereits aus den Medien kennen, reicht diese in den meisten Fällen nicht aus, daher wurde die dritte Säule ins Leben gerufen, um auch privat vorzusorgen, damit Sie den gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Zudem erhalten Sie viele Benefits wie Steuern Wohneigentum, informieren Sie sich bei Ihrem Experten, der Swiss Finance Group.
- Säule Staatliche Vorsorge (AHV)
Ihr Unternehmen sucht sich hierbei eine Ausgleichskasse, welche die AHV Beiträge verwaltet und bearbeitet. Die meisten Ausgleichskassen erheben eine Bearbeitungsgebühr von 5 %.
- Säule Berufliche Vorsorge (BVG)
Die Wahl der Pensionskasse bringt für Unternehmen eine hohe Verantwortung mit, da es sich um die finanziellen Folgen in der Rente oder im Falle von Invalidität und Tod eines Mitarbeitenden handelt. Gute Sozialleistungen in diesem Falle können einen Mitarbeitenden respektive dessen Familien in allen Aspekten unterstützen und retten. Mit einem massgeschneiderten Angebot können Unternehmen die bestmöglichen Leistungen zu besten Konditionen kriegen und dabei noch von Vorteilen wie Steuern profitieren.
Freizügigkeit
Bei einem Arbeitgeberwechsel oder kurzfristiger Arbeitslosigkeit wird das vorhandene Kapital der beruflichen Vorsorge in ein Freizügigkeitsguthaben umgewandelt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihr Geld anzulegen. Ob die Gelder in der Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto sind, kann Einfluss auf Ihren Immobilienkauf haben.
- Säule (private Vorsorge)
Mit einer privaten Vorsorge können Sie der Armut im Alter entgegenwirken und Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten. Zudem bietet eine private Vorsorge sehr viele weitere Benefits, wie zum Beispiel die Amortisation der Hypothek bei Wohneigentum, die Absicherung für die Familie bei Invalidität oder Tod, sowie auch Steuervorteile.
Bei der privaten Vorsorge gibt es zwei verschiedene Lösungen. Ihre Lebenssituation sowie auch die persönlichen Bedürfnisse bestimmen, ob man die private Vorsorge bei einer Bank oder einer Versicherung platziert. Um eine auf Sie abgestimmte Lösung zu finden sind Fragen wie «Wann macht ein Splitting Sinn?» oder «Wie komme ich zu möglichst hoher Sicherheit ohne Verlust an Flexibilität?» Teil der Beratung.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Eigenheim, unsere Vision und Mission ist es, alle unsere Kunden zu Wohneigentümern zu machen. Wir bilden gemeinsam die Grundlage und gehen den Weg Meilenstein für Meilenstein zusammen zu Ihrem Eigenheim durch.
Diesen Trick verraten Ihnen die Banken nicht.
Die Wahl des Kreditgebers wird von vielen Faktoren bestimmt und es kommen Fragen auf wie «Ist dieser Hypothekarzins wirklich das Beste was sind in diesem Dschungel finden lässt?», «Ist die Liegenschaftsbewertung meiner Hausbank Aussagekräftig für den ganzen Markt oder ist dies Bankenabhängig?» oder «Wie sieht es aus, wenn ich zusätzliches Geld für Renovationen brauche und kann ich diese mit in die Hypothek einfliessen lassen?». Die Swiss Finance Group klärt Sie über alles auf und geht mit Ihnen Schritt für Schritt alles zum Thema Finanzierung durch, damit Sie als Experte zum Wohneigentümer werden.
Beim Thema Eigenheim sind stets die folgenden zwei Fragen wichtig:
- Wie viel Geld habe ich Total?
- Wie viel verdiene ich Brutto im Jahr?
Eigenmittel
Bei den Eigenmitteln stellts sich die Frage, wie Sie die 20 % Kapital mitbringen. Eine Kombination aus Anlagen wie 3a / b Säulen, Cash und Vorbezug der Pensionskasse sind möglich, jedoch lassen sich maximal 10 % durch den Vorbezug der Pensionskasse decken.
Bei den Pensionskassengelder gibt es wiederum zwei verschiedene Varianten. Man hat die Möglichkeit, das Geld rauszunehmen oder aber auch zu verpfänden. Der Hauptvorteil bei der Verpfändung ist, dass die Gelder weiterhin in der Pensionskasse bleiben und weiter verzinst werden. Dies hat eine positive Auswirkung auf die Entwicklung der Vorsorgegelder im späteren Alter, zudem kann es sein, dass die Risikoleistungen im Falle von Invalidität oder Tod vom Betrag, welcher noch in der Pensionskasse ist, abhängig sind.
Die oben erwähnten Eigenmittel sowie auch die Zusammenstellung dieser zählen in der Schweiz nur für selbstbewohntes Wohneigentum. Bei Renditeobjekten sowie auch Ferienhäusern (die als 2. Wohnsitz dienen) gibt es wiederum andere Regelungen. In diesen zwei Fällen lassen sich die Pensionskassengelder sowie auch 3a Gelder weder rausnehmen noch verpfänden. Das Eigenkapital in Höhe von 25 – 40 % kann nur in Cash oder Anlagen (inklusive 3b) erfolgen.
Amortisation
Unter Amortisation versteht man die ratenweise Rückzahlung einer Schuld. Üblicherweise werden Hypotheken mit rund 1% pro Jahr zurückbezahlt. Die Zweite Hypothek sollte innerhalb von 15 Jahren bzw. spätestens bei Erreichen des Rentenalters amortisiert sein. Die Rückzahlung kann als Direkte Amortisation oder Indirekte Amortisation (über eine private Vorsorge) vereinbart werden.
Wissenswertes:
Ehe- / Erbrecht
Im Zusammenhang mit Kauf von Wohneigentum entstehen auch Ehe- und Erbrechtliche Fragen. Was ist, wenn einer der Partner stirbt, und was hat dies für Folgen für den Wohneigentum? Kann meine Familie weiterhin in dem Haus bleiben? Ganz nach dem Motto, man soll den Brunnen bauen bevor man Durst hat, gilt es auch hier, sich mit einem Experten zusammen zu schliessen, um das Eigenheim in allen Situationen, die das Leben mitbringen könnte, zu schützen.
Steuerrecht
Auch Steuerrechtliche Themen sind vor allem bei den Doppel- oder Grossverdienern immer schwerer gewichtet. Wenn noch Wohneigentum ins Spiel kommt, kann strategisches Vorgehen schnell mehrere Tausend Franken Unterschied im Jahr ausmachen.
Kapitalanlagen
Das finanzielle Wachstum unserer Kunden ist der Grund, warum die Swiss Finance Group existiert, dies ist unsere Kernaufgabe. Kapitalanlagen haben daher eine fundamentale Aufgabe. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, von Aktien, Obligationen, Depots bis hin zu interessanten Immobilienanlagen. Wir unterstützen und beraten Sie hier Schritt für Schritt.
Steuerrecht
Auch zu diesem Thema finden Sie in der Swiss Finance Group Ihren Experten. Zinserträge müssen versteuert werden. Kursgewinne wiederum sind in der Schweiz von der Steuer befreit. Näheres dazu können Sie jederzeit in einem persönlichen Gespräch mit uns in Erfahrung bringen.
Gesundheitsvorsorge
KVG: Grundversicherung
Die Leistungen aus der Grundversicherung (KVG) sind bei den meisten Versicherungen mehr oder weniger identisch. Hier wird Gewicht auf den Service sowie auch den Preis gelegt.
Näheres zu KVG Leistungen auf der Bundesseite:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife.html
VVG: Zusatzversicherung
Bei den Zusatzversicherungen (VVG) lohnt es sich definitiv, einen Vergleich zu ziehen und seinen Bedürfnissen entsprechend zu wählen. Es gibt zahlreiche Bausteine, die man kombinieren kann. Von Bergung und Rettung, über Transportkosten weltweit bis hin zu Hospitalisierung weltweit. Falls Sie aktiv mit Fitness und Sportarten sind lohnt sich zum Beispiel der Baustein Prävention, so beteiligt sich die Versicherung an Ihren Fitness- oder Sportabo mit bis zu CHF 1’000.- pro Jahr.
Generell zu VVG:
Generell gilt, die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungs-Vertrags Gesetz. Das heisst bei Nichtbezahlung der Prämie kann die Versicherung den Schutz aufheben und das Verhältnis künden. Da Zusatzversicherungen nicht verpflichtet sind, Anträge anzunehmen und der Aufnahmeentscheid vom Gesundheitszustand abhängig ist, kann das unter Umständen unschön werden, denn Leistungen zu bestehenden Krankheiten oder Unfallfolgen werden bei einer Neuaufnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Krankentaggelder:
Bei den Krankentaggeldern hat die Grösse Ihres Unternehmens einen starken Einfluss auf den Preis, ein Vergleich lohnt sich zu jeder Zeit. Falls Sie einem GAV unterstellt sind, ist die Krankentaggeldversicherung Pflicht für Sie als Unternehmer.
Sach & Vermögensversicherungen
Private Versicherungen:
Privathaftpflicht: Deckt Schäden gegenüber Dritten, auch gegenüber Vermieter
Hausrat: Deckt Meine eigenen Gegenstände
Rechtsschutz: Deckt Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten bei rechtlichen Angelegenheiten
Motorfahrzeugversicherung: Deckt Ihr Fahrzeug
Tierversicherung: Deckt Ihre Tiere (Hund, Katze, Pferd)
Betriebsversicherungen:
Betriebsversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsrechtsschutzversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Transportversicherung
Bauversicherungen:
Berufshaftpflicht
Baugarantieschein/Bauversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauwesenversicherung